Das Recht, das Töten zu verweigern, ist ein Menschenrecht. Es steht jedem Menschen von Geburt an zu. Und im konkreten Fall noch viel wichtiger: es ist ein Grundrecht, d.h. es steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Darauf kann sich jede und jeder berufen. Beschämend ist hingegen, dass man ein Grund- und Menschenrecht erst in einem bürokratischen Verfahren beantragen muss, und es nicht automatisch für alle gilt, die sich nicht freiwillig zur Bundeswehr melden.
Also: Antrag stellen mit Berufung auf Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes. Das Recht ist auf Deiner Seite!
