Niemand soll lernen müssen, seine Mitmenschen umzubringen! Das ist es aber, was im Grundwehrdienst bei der Bundeswehr passiert: Menschen trainieren, auf Befehl Menschen zu töten, die als „der Feind“ bezeichnet werden. Nun ja, mag man einwenden, niemand muss: noch ist dieser Kriegsdienst doch freiwillig. Oder etwa nicht?

Bei der vielgepriesenen Freiwilligkeit fängt die Unwahrheit schon an: Der „Neue Wehrdienst“ zwingt Männer, die ab dem 1.1.2008 geboren sind, eine Bereitschaftserklärung zu einem Dienst in der Bundeswehr auszufüllen. Er zwingt diese jungen Männer zu einer Musterung, er zwingt alle Wehrpflichtigen, der Wehrüberwachung nachzukommen und sich abzumelden, wenn sie drei und mehr Monate das Land verlassen wollen, er zwingt sie dazu, mit dem Zugriff der Bundeswehr auf ihre Daten bei den Einwohnermeldeämtern einverstanden zu sein, weil das Recht auf Widerspruch mit Inkrafttreten des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes entfällt. Er zwingt die Wehrpflichtigen (das sind Männer von 18-60 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit), der Einberufung zur Bundeswehr nachzukommen, wenn die verteidigungspolitische Lage dies angeblich erfordert und der Bundestag zugestimmt hat. Er zwingt die Wehrpflichtigen, damit zu rechnen, dass eine Bedarfswehrpflicht beschlossen werden könnte, wenn es mit der Freiwilligkeit nicht klappt und dann eventuell per Losverfahren entschieden wird, ob sie im Militärapparat benötigt werden oder nicht.

Männer, die vor dem 1.1.2008 geboren sind, trifft die „Neue Wehrpflicht“ insofern, dass auch sie flächendeckend erfasst werden, zurückgehend bis zum Jahrgang 1993; hier interessiert die Bundeswehr der Vor-, Nachname und die gegenwärtige Adresse, damit sie auf diese Daten jederzeit schnell zurückgreifen kann. Eine flächendeckende Musterung dieser Männer kann sie zwar derzeit nicht zu bewältigen, dies soll aber schrittweise eingeführt werden. Auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles können die Wehrpflichtigen dann einberufen werden, wenn die Bundeswehr mehr Soldaten braucht. Ist keine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorhanden, sind sie zum Dienst an der Waffe verpflichtet. Ein noch eilig gestellter Antrag auf Kriegsdienstverweigerung hat zumindest im Spannungs- und Verteidigungsfall keine aufschiebende Wirkung mehr. Darum: rechtzeitig verweigern! Und: rechtzeitig ist jetzt!