Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)

Nachdem im Herbst 2020 Honduras als 50. Land den AVV ratifiziert hatte, war das Quorum für seine Gültigkeit erreicht. In Kraft getreten ist er dann am 22.Januar 2021.

1970 wurde der AVV von 122 Staaten verabschiedet. Beigetreten sind 84 Staaten, doch nicht alle dieser Staaten haben den AVV auch ratifiziert.

Hier kannst du sämtliche Vertragsstaaten einsehen.

Inhalt des Atomwaffenverbotsvertrag

Artikel 1 erklärt die Verbote von Entwicklung, Test, Produktion, Erwerb, Lagerung, Transfer, direkter oder indirekter Kontrolle, Stationierung und Einsatz von Atomwaffen, außerdem die Drohung damit. Auch die Unterstützung der verbotenen Aktivitäten wird ausgeschlossen.

Artikel 13–15 sehen die Unterzeichnung des Vertrags ab 20. September 2017 am UNO-Sitz in New York vor. 90 Tage nach der Ratifizierung durch den 50. Staat wird der Vertrag in Kraft treten.

Hier können sämtliche Artikel des AVV eingesehen werden.

Die Rolle Deutschlands

Wen wundert es, dass Deutschland sich hartnäckig weigert den Vertrag zu ratifizieren, lagern doch auf deutschem Boden US-amerikanische atomare Sprengköpfe. Deutschland wäre im Falle eines Konfliktes, dazu verpflichtet diese atomaren Sprengkörper von deutschen Soldaten ins Zielgebiet fliegen zu lassen und diese dort auch abzuwerfen.

Die deutsche Regierung bezieht sich immer wieder darauf, dass Deutschland dem Atomwaffensperrvertrag (NVV), beigetreten sei und dass die Ratifizierung des AVV dem NVV widersprechen würde. Dies ist jedoch mitnichten der Fall.

Weiter wird von der Regierung betont, dass ein Beitritt zum AVV mit der NATO Mitgliedschaft unvereinbar sei.

Aus einem Papier des Deutschen Bundestages zum Atomwaffenverbotsvertrag und NATO

1.2. Nukleare Teilhabe

Die nukleare Teilhabe (nuclear sharing arrangements) beschreibt ein Konzept, wonach NATO- Mitgliedstaaten ohne eigene Nuklearwaffen in die Zielplanung und in den Einsatz von Nuklear- waffen anderer NATO-Partner einbezogen werden.9 Neben Deutschland sind dies die Niederlan- de, Belgien, Italien und die Türkei. Die Bundesregierung versteht unter nuklearer Teilhabe

die Beteiligung von NATO-Mitgliedstaaten an den nuklearen Planungen des Bündnisses und die damit verbundene Lastenteilung. In diesem Rahmen stellen einige Mitgliedsstaaten der NATO entsprechende Kräfte und Trägersysteme zur Verfügung. Dies ist ein deutliches Zeichen der Bündnissolidarität sowie der ungeteilten Sicherheit und Integrität des transatlantischen Raums. Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden. (…).“10

Zur nuklearen Teilhabe gehört neben der Möglichkeit, in der Nuklearen Planungsgruppe11 über die Nuklearpolitik der Allianz mit zu beraten, auch die Pflicht, die technischen Voraussetzungen zum Einsatz von Nuklearwaffen (z.B. Flugzeuge oder Raketenträgersysteme) bereitzuhalten und im Rahmen von Übungen zu erproben.12

Die nukleare Teilhabe innerhalb der NATO ist mit dem Atomwaffenverbotsvertrag grundsätzlich unvereinbar. Art. 1 lit. g) AVV verpflichtet Vertragsstaaten, unter keinen Umständen eine Statio- nierung, Aufstellung und Dislozierung von Kernwaffen auf seinem Hoheitsgebiet zu gestatten. Art. 1 lit. c) AVV verbietet es Nicht-Nuklearwaffenstaaten darüber hinaus, „Kernwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar anzunehmen.“

ICAN hat ein Papier verfasst „Warum NATO-Mitglieder dem AVV beitreten sollen“

Atomwaffensperrvertrag

Nicht zu verwechseln ist der Atomwaffenverbotsvertrag mit dem Atomwaffensperrvertrag oder Nichtverbreitungsvertag (NVV) von 1970. Der Atomwaffensperrvertrag sollte die Weiterverbreitung von Atomwaffen verhindern, sowie zur Abrüstung von Atomwaffen verpflichten, bis sie dann irgendwann ganz abgeschafft sein würden. Des Weiterem wurde das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie festgelegt.